Reglement
Bei den Wettbewerben des SÜDTHÜRINGENTRAIL sind Läuferinnen und Läufer startberechtigt, die am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme am SÜDTHÜRINGENTRAIL stellt hohe Anforderungen an die konditionellen und koordinativen Fähigkeiten – ein exzellenter Trainingsstand ist unbedingt erforderlich!
Jeder Teilnehmer ist sich der Länge der Strecke und der körperlichen Herausforderung bewusst und hat idealerweise vor dem SÜDTHÜRINGENTRAIL einen ärztlichen Gesundheitscheck absolviert.
Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer den Haftungsausschluss und seine volle Sporttauglichkeit.
Die Organisation behält sich das Recht vor, Teilnehmer – Anmeldungen für die Wettbewerbe des SÜDTHÜRINGENTRAIL (ohne Angabe einer weiteren Begründung) abzulehnen.
1. Pflichtausrüstung
Die Teilnahme an den Wettbewerben des SÜDTHÜRINGENTRAIL ist nur mittels Pflichtausrüstung möglich.
Alle Teilnehmer des SÜDTHÜRINGENTRAIL sind u.a. verpflichtet, während des Wettbewerbes ein Mobiltelefon mitzuführen und dessen Nummer bei der Startnummernausgabe anzugeben.
2. Startnummer
Die Startnummer ist nicht übertragbar und sollte während des gesamten Wettbewerbes gut sichtbar auf Brust- oder Bauchhöhe angebracht sein, so dass jeder Teilnehmer stets von vorne identifiziert werden kann. Auf Verlangen ist die Startnummer an diversen Kontrollstellen vorzuzeigen.
3. Tracker
Zur Positionsbestimmung während des Wettbewerbs (sowie zur späteren Kontrolle und Rennauswertung) erhält jeder Teilnehmer der Strecke HELDENTRAIL einen ca. 80g leichten Tracker. Dieser Sender ist vor dem Start durch den Teilnehmer einzuschalten, während des gesamten Wettbewerbes mitzutragen und idealerweise an Rucksack, Fußband, Startnummernband oder Armband zu befestigen. Umgehend nach dem Zieleinlauf (bzw. bei vorzeitiger Rennaufgabe) ist der Tracker beim Organisationsteam abzugeben. Bei Verlust des Trackers haftet der Teilnehmer für den finanziellen Schaden.
Zur Positionsbestimmung während des Wettbewerbs (sowie zur späteren Kontrolle und Rennauswertung) erhält der Teilnehmer der Strecke RIESENTRAIL
ENTWEDER einen ca. 80g leichten Tracker
(Dieser Sender ist vor dem Start durch den Teilnehmer einzuschalten, während des gesamten Wettbewerbes mitzutragen und idealerweise an Rucksack, Fußband, Startnummernband oder Armband zu befestigen. Umgehend nach dem Zieleinlauf – bzw. bei vorzeitiger Rennaufgabe – ist der Tracker beim Organisationsteam abzugeben. Bei Verlust des Trackers haftet der Teilnehmer für den finanziellen Schaden.)
ODER der Teilnehmer führt ein eingeschaltetes und aufgeladenes Smartphone mit sich,
auf welchem vor dem Rennen die „Racemap – App“ installiert wurde und dort unter „Kommende Veranstaltungen“ > „SÜDTHÜRINGENTRAIL“ die persönliche Anmeldung mit Vorname + Nachname + Startnummer (ohne Registrierung) erfolgt. Startnummer + Vorname + Nachname sind auf der Seite des Anmeldeportals unter „Teilnehmer“ ermittelbar.
Über das Verfahren der Positionsbestimmung während des Wettbewerbs RIESENTRAIL wird jeder Teilnehmer rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn per Mail informiert.
Zur Positionsbestimmung während des Wettbewerbs auf der Strecke WICHTELTRAIL (sowie zur späteren Kontrolle und Rennauswertung) ist es notwendig, dass jeder Teilnehmer ein eingeschaltetes und aufgeladenes Smartphone mit sich führt, auf welchem vor dem Rennen die „Racemap – App“ installiert wurde und dort unter „Kommende Veranstaltungen“ > „SÜDTHÜRINGENTRAIL“ die persönliche Anmeldung mit Vorname + Nachname + Startnummer (ohne Registrierung) erfolgt. Startnummer + Vorname + Nachname sind auf der Seite des Anmeldeportals unter „Teilnehmer“ ermittelbar.
Eine Anleitung zur Installation für die „Racemap-App“ befindet sich HIER.
Eine Wertung beim SÜDTHÜRINGENTRAIL ist ausschließlich mittels eingeschalteter und funktionstüchtiger Positionsbestimmung möglich!
4. Naturschutz und Verpflegung
Der SÜDTHÜRINGENTRAIL führt auch durch sensible Landschaftsabschnitte und ist ein Wettbewerb mit teilweiser Selbstversorgung zwischen den Verpflegungspunkten, die mitunter bis zu 16 Kilometer voneinander entfernt liegen. Jeder Teilnehmer trägt daher zusätzlich ausreichend Verpflegung und Getränke mit sich und verhält sich so, dass sein Einfluss auf die Natur äußerst gering ist.
WICHTIG: An sämtlichen Verpflegungspunkten sind wta-Umweltzonen eingerichtet. Nur innerhalb dieser Abschnitte ist das Entsorgen von Abfällen gestattet! Jeder Teilnehmer sollte einen Faltbecher (o.ä.) für Getränke mitführen, da aus Gründen des Umweltschutzes keine Trinkgefäße vorgehalten werden. An den Verpflegungspunkten werden u.a. Wasser, Cola, Iso, Äpfel, Kekse, Bananen, Energieriegel, Würstchen, Käsewürfel und Schokolade gereicht.
Die jeweiligen Kilometerangaben der Verpflegungspunkte finden sich HIER.
Durch Holzerntemaßnahmen bzw. witterungsbedingt können sich im Vorfeld des SÜDTHÜRINGENTRAIL kurzfristig einzelne Streckenabschnitte ändern und werden notfalls durch Alternativrouten ersetzt.
5.Limits
Es gelten für das komplette Absolvieren des jeweiligen Wettbewerbes folgende Zeitlimits:
– Wichteltrail: 6 1/2 Stunden
– Riesentrail: 10 Stunden
– Heldentrail: 12 Stunden (9 Stunden Durchganszeit-Limit bei Kilometer 47,5)
Heldentrail-Teilnehmer, welche (nach absolvierten 47,5km) den Start- und Zielbereich später als nach 9 Stunden durchlaufen, werden aus dem Rennen genommen und als Riesentrail-Finisher gewertet. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Heldentrail-Teilnehmer (nach absolvierten 47,5km) ihren Lauf im Start- und Zielbereich nach eigenem Ermessen als Riesentrail-Finisher beenden.
Alle Heldentrail-Starter, die offiziell als Riesentrail-Finisher gewertet werden können und möchten, müssen sich hierzu umgehend nach Beendigung des Rennens beim Organisationsteam abmelden.
Die Wertung der Riesentrail-Finisher, welche auf dem Heldentrail gestartet sind, erfolgt (ohne separate Ehrung) unter der Kategorie „Helden, die Riesentrail gelaufen sind“. Das Gesamtergebnis des Wettbewerbes Riesentrail wird damit durch ursprüngliche Heldentrail-Starter NICHT beeinflusst.
6. Verkehrsregeln
Der SÜDTHÜRINGENTRAIL findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststraßen, Wanderwegen und Single-Trails statt. Auf allen Strecken gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Polizei, der Einsatzkräfte und des Organisationsteams Folge zu leisten.
7. Abbruch
Ein vorzeitiges Beenden des SÜDTHÜRINGENTRAIL ist, mit Ausnahme eines medizinischen Notfalles, nur an den Verpflegungspunkten möglich. Darüber ist das Organisationsteam unverzüglich zu informieren. Bei Unterlassung kann ein Ausschluss von zukünftigen Wettbewerben und eine finanzielle Belastung mit Such- und Rettungskosten erfolgen. Über den Rücktransport wird gemeinsam mit dem Organisationsteam entschieden.
8. Wertungskategorien
– MEN
– WOMEN
– MASTER MEN (über 40 Jahre)
– MASTER WOMEN (über 40 Jahre)
– SENIOR MASTER MEN (über 50 Jahre)
– SENIOR MASTER WOMEN (über 50 Jahre)
– GRAND MASTER MEN (über 60 Jahre)
– GRAND MASTER WOMEN (über 60 Jahre)
9. Disqualifikation
Zur Disqualifikation führen die Nichtbeachtung des Reglements, fehlende Pflichtausrüstung, wissentliches Verkürzen der Strecke, unsportliches Verhalten, unterlassene Hilfeleistung als auch die Verschmutzung der Umwelt.
10. Haftungsausschluss
Mit der Teilnahme am SÜDTHÜRINGENTRAIL wird der Haftungsausschluss des Veranstalters sowie des Eigentümers des Veranstaltungsortes für Schäden aller Art anerkannt. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, dem Eigentümer des Veranstaltungsortes, der Sponsoren des SÜDTHÜRINGENTRAIL oder deren Vertreter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt, z.B. bei Wetter- oder sonstigen Bedingungen, die eine sichere Durchführung des SÜDTHÜRINGENTRAIL nicht zulassen oder im Falle behördlicher Anordnung bzw. Auflagen ist der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, die Veranstaltung des SÜDTHÜRINGENTRAIL abzusagen. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr an den Teilnehmer. Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Waldflächen, auf denen vor weniger als sechs Wochen Holzerntemaßnahmen stattgefunden haben, nicht betreten werden dürfen. Der Teilnehmer kennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund ist und einen den Anforderungen der gewählten Strecke entsprechenden Trainingszustand besitzt. Das Organisationsteam ist berechtigt, den Teilnehmer bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Wettbewerb zu nehmen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am SÜDTHÜRINGENTRAIL. Die in der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten können weitergegeben werden. Die im Zusammenhang mit dem SÜDTHÜRINGENTRAIL gefertigten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Büchern sowie fotomechanischen Vervielfältigungen können ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden. Der Teilnehmer bestätigt die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten und versichert, seine Startnummer nicht an andere Personen weiterzugeben. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
Aufgrund der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 können Abläufe angepasst werden. Die aktuelle Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass sich „coronabedingt“ jederzeit Änderungen im Ablauf oder der Durchführung ergeben können. Entsprechende Anpassungen, Änderungen und mögliche Auflagen oder Verhaltensregeln werden rechtzeitig kommuniziert.
Der Teilnehmer stimmt der Weiterleitung seiner persönlichen Daten an die Ober Alp AG (Dynafit) und die Deutsche Ultramarathon-Vereinigung e.V. zu, um den jeweiligen Newsletter zu bestellen. Die gesamten Datenschutz-Richtlinien können unter www.oberalp.com und www.d-u-v.org abgerufen werden.
Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Die Teilnehmerdaten werden maschinell gespeichert.